LEISTUNGSKATALOG
 
Brandschutzkonzepte nach § 9 BauPrüfVO NRW
    Aufstellen von Brandschutzkonzepten für alle Gebäudetypen in enger Zusammenarbeit mit Planern, Bauherren und Behörden

Prüfung des Brandschutzes nach § 68 BauO NRW
    Bescheinigungen für das vereinfachte Genehmigungsverfahren, dass das Bauvorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht

Bauleitung Brandschutz
    Beratung in der Ausführungsplanung sowie die Überprüfung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und Abnahmebescheinigungen zur Vorlage beim Bauordnungsamt

Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne
    Feuerwehrpläne nach DIN 14096 in Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren, Flucht- und Rettungspläne nach BGV A 8 in Abstimmung mit den Betreiberwünschen

Betrieblicher Brandschutz
    Übernahme von Pflichten als Brandschutzbeauftragte, Brandschutzordnungen, Unterweisungen der Mitarbeiter, Organisation der Wartung und Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen

Explosionsschutz
    Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

Seminare und Schulungen
    Seminare zum baulichen Brandschutz für Planer, Bauherren und Bauleiter, Schulungen im Brandschutz für die Veranstaltungstechnik


 
Das Büro übernimmt auch folgende Aufgaben von Brandschutzbeauftragten

Beratung aller Führungskräfte und der Sicherheitsfachkraft bei der Planung, Ausführung, Änderung und Unterhaltung von Gebäuden, Anlagen und Brandschutzeinrichtzungen in brandschutztechnischen und organisatorischen Fragen.

Überwachung der Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen
    aus gesetzlichen Vorschriften
    aus Genehmigungsbescheiden
    aus brandschutztechnischen Regelwerken,
    aus den innerbetrieblichen Regelwerken (z.B. Brandschutzordnung, Feuerwehreinsatzplan usw.)
    durch regelmäßiges Kontrolle der Betriebsstätte sowie Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschlag von Maßnahmen zur Beseitigung.

Information der Führungskräfte über Brandgefahren, Maßnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung sowie über das Verhalten im Brandfall.

Organisation der Mitarbeiterausbildung an Feuerlöschgeräten und Überwachung der Ausbildungsfristen.

Organisation von Gebäuderäumungsübungen.

Veranlassen der Prüfung und Wartung von Feuerlöscheinrichtungen durch interne/extern Sachkundige oder Sachverständige mit Überwachung der Prüf- und Wartungsfristen sowie Führung der Prüf- und Wartungsnachweise.

Teilnahme an Begehungen durch Brandschutzbehörden und Feuerwehr sowie Pflege der erforderlichen Kontakte.

Erstellung, Aktualisierung und Aushang der betrieblichen Brandschutzregelungen (z.B. Brandschutzordnung, Alarm- und Feuerwehreinsatzpläne).